Weitere Leistungen
Tungerstraße 9
99099 Erfurt
(rechte Einganstür, im Erdgeschoss links)
Montag 14:00- 17:00 Uhr Dienstag 9:00- 12:00 Uhr Donnerstag 9:00- 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Weitere InformationenExterne Angebote
Sie können individuell nach Ihren Interessen aus unseren vielfältigen Angeboten zur Tages- und Freizeitgestaltung wählen. Die Angebote sind je nach Bedarf einzeln oder in der Gruppe möglich.
Wir bieten an allen THZ-Standorten u.a. folgende Möglichkeiten der Tagesbeschäftigung:
Weiterhin bietet jeder THZ-Standort individuelle Tagesstrukturangebote.
Das Teilhabezentrum bietet Menschen mit psychischer Erkrankung, die aufgrund der Schwere ihrer seelischen Behinderung vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, ein Beschäftigungsangebot mit arbeitstherapeutischem Charakter an. Diese Beschäftigung ist eine sinnvolle, einfach und individuell gestaltete Tätigkeit und kann in verschiedenen Bereichen erfolgen, z.B.:
Die Tätigkeiten werden von Mitarbeitern angeleitet, bei Bedarf begleitet und dienen der sozialen Wiedereingliederung und Teilhabe. Die Beschäftigung kann flexibel gestaltet werden. Der Umfang der Beschäftigung richtet sich nach den persönlichen Zielen und Ressourcen. Die Grundlage der individuellen Ausgestaltungen bildet der ITP. Jeder Teilnehmer eines Beschäftigungsangebots erhält ein Motivationsgeld.
Beschäftige im THZ haben die Möglichkeit, zusätzlich zum regulären Motivationsgeld von 1€/Stunde eine Bonuszahlung zu erhalten.
Grundlage hierfür bietet die monatliche Einschätzung der individuellen Leistungen und die Vergabe von Bonuspunkten in folgenden Kategorien:
Jeweils am Monatsende schätzen die Beschäftigten ihre eigene Leistung ein und erhalten eine Fremdeinschätzung durch den Anleiter. Im Auswertungsgespräch werden alle Sichtweisen diskutiert und man einigt sich auf eine gemeinsame Bewertung. Die Abgabe der Einschätzungsbögen, auf denen die Bonuspunkte vermerkt sind, erfolgt zusammen mit den Stundenzetteln. So kann die Bonuszahlung mit in die Abrechnung einfließen.
Das Bonussystem tritt im vierten Monat des Beschäftigungsverhältnisses in Kraft. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 15 Stunden.
Die Bonuszahlung wird so berechnet:
Beschäftigte, die zum Erreichen ihres Beschäftigungsplatzes öffentliche Verkehrsmittel benutzen, können sich anteilig ihre Fahrtkosten erstatten lassen.
Anteilig werden 15€ erstattet, die am Monatsende mit dem Motivationsgeld ausgezahlt werden.